Unfall – was tun? Die Schritt-für-Schritt-Checkliste

Vom Absichern bis zum Abschleppen: So machen Sie nach einem Autounfall alles richtig

Checkliste für die ersten Minuten:

  1. Anhalten, Warnblinker an, Warnweste anziehen
  2. Unfallstelle absichern (Warndreieck: innerorts ca. 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn 150–200 m)
  3. Verletzte versorgen und 112 rufen
  4. Polizei (110) bei Verletzten, hohem Schaden, Streit oder Fahrerflucht
  5. Beweise sichern: Fotos, Daten austauschen, Zeugen notieren
  6. Fahrzeug bergen lassen – nicht fahrbereite Autos niemals selbst bewegen

Erst sichern, dann klären

Direkt nach dem Aufprall zählt nur eines: dass niemand weiter zu Schaden kommt. Warnblinker, Warnweste, Warndreieck – in dieser Reihenfolge. Bei kleinen Blechschäden räumen Sie die Fahrbahn, wenn möglich, zügig frei (vorher ein schnelles Übersichtsfoto machen). Bei Verletzten oder größeren Schäden bleibt alles stehen, bis Polizei und Rettungsdienst da sind.

Beweise sichern wie ein Profi

Fotografieren Sie: die Gesamtsituation aus mehreren Richtungen, die Schäden an allen Fahrzeugen, Kennzeichen, Bremsspuren, Splitterfelder und die Verkehrszeichen am Unfallort. Tauschen Sie mit der Gegenseite Name, Anschrift, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung (Name + Versicherungsschein-Nr.) aus und notieren Sie Kontaktdaten von Zeugen. Ein europäischer Unfallbericht im Handschuhfach macht das strukturiert – aber unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle. Die Schuldfrage klären Versicherungen und ggf. Polizei.

Abschleppen, Gutachter, Versicherung

Ist Ihr Auto nicht mehr fahrbereit – oder Sie unsicher, ob es das noch ist (auslaufende Flüssigkeiten, deformierte Radaufhängung, Airbag ausgelöst) –, lassen Sie es verladen statt es zu riskieren. Als Geschädigter dürfen Sie den Abschleppdienst frei wählen; die Haftpflicht des Verursachers trägt die angemessenen Kosten. Bei größeren Schäden haben Sie zudem das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Wir bergen Ihr Fahrzeug, bringen es zur Werkstatt oder zum Gutachter Ihrer Wahl und stellen die Rechnung so aus, dass die Versicherung sie problemlos verarbeiten kann. Wer in welchem Fall zahlt, erklärt ausführlich unser Ratgeber Wer zahlt das Abschleppen?

Häufige Fragen

Muss bei jedem Unfall die Polizei kommen?

Nein. Bei kleinen Blechschäden mit klarer Lage und kooperativer Gegenseite reicht der Datenaustausch. Rufen Sie die 110 bei Verletzten, hohem Schaden, unklarer Schuldfrage, Fahrerflucht, Mietwagen/Firmenwagen oder ausländischen Beteiligten.

Darf ich mein beschädigtes Auto noch fahren?

Nur wenn Licht, Lenkung und Bremsen einwandfrei funktionieren, nichts schleift und keine Betriebsstoffe austreten. Im Zweifel: verladen lassen – ein Folgeschaden oder Unfall wegen eines beschädigten Fahrzeugs wird teuer.

Muss ich den Abschleppdienst nehmen, den die gegnerische Versicherung schickt?

Nein. Als Geschädigter haben Sie freie Wahl – auch bei Werkstatt und Gutachter. Lassen Sie sich am Unfallort nicht unter Druck setzen.

Wohin mit dem Auto, wenn die Werkstatt zu ist?

Wir stellen es sicher bei der Werkstatt ab (viele haben Nachtbriefkästen für den Schlüssel) oder bringen es zunächst zu Ihnen nach Hause – ganz wie Sie möchten.

Unfall in Duisburg & Umgebung?

Wir bergen Ihr Fahrzeug, transportieren es zur Werkstatt Ihrer Wahl und stellen die Rechnung versicherungsgerecht aus.

0163 449 99 94 – 24h erreichbarWhatsApp

Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage ziehen Sie Polizei und ggf. einen Anwalt hinzu.