Auto ohne Zulassung überführen: So geht's legal
Gebrauchtwagen gekauft, Fahrzeug abgemeldet oder ohne TÜV? Diese Wege bringen es rechtssicher nach Hause
Ihre drei legalen Optionen im Überblick:
- Kurzzeitkennzeichen: 5 Tage gültig, für Fahrten mit fahrbereitem Auto – setzt in der Regel eine gültige HU voraus.
- Ausfuhrkennzeichen: für Überführungen ins Ausland.
- Transport auf dem Plateaufahrzeug: ohne Kennzeichen, ohne HU, ohne Versicherungsstress – das Fahrzeug fährt nicht, es wird gefahren.
Nicht legal ist das Fahren ohne Zulassung auf eigener Achse – auch nicht „nur einmal kurz nach Hause". Es drohen Bußgeld und im Schadenfall erhebliche Haftungsprobleme.
Option 1 & 2: Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen (gelber Balken) gibt es bei der Zulassungsstelle gegen Gebühr, eVB-Nummer der Versicherung und Ausweis. Es gilt fünf Tage und eignet sich für Probe- und Überführungsfahrten. Der Haken: In der Regel braucht das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung – ohne HU sind allenfalls Fahrten zur Prüfstelle oder Werkstatt im näheren Umkreis erlaubt. Dazu kommen Kosten für Kennzeichen, Versicherung und der Zeitaufwand von zwei Behördengängen – oft am Ort des Verkäufers, nicht bei Ihnen.
Das Ausfuhrkennzeichen ist der Weg für Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland gehen – mit eigener Versicherung und begrenzter Laufzeit. Auch hier gilt: funktionierendes, verkehrssicheres Fahrzeug vorausgesetzt.
Option 3: Verladen statt fahren – meist die einfachste Lösung
Auf dem Plateaufahrzeug ist Ihr Auto Ladung: Es braucht weder Kennzeichen noch HU noch eigene Versicherung, und es sammelt keine Kilometer. Das macht diese Option ideal für klassische Fälle: Gebrauchtwagenkauf ohne Zulassung, Fahrzeuge mit abgelaufener HU, nicht fahrbereite Autos, Bastler- und Unfallfahrzeuge, Oldtimer und Schnäppchen von weiter weg. Sie sparen sich beide Behördengänge, und das Fahrzeug ist während des Transports über uns versichert.
Wir holen das Fahrzeug beim Verkäufer ab – auf Wunsch mit Zustandsdokumentation per Foto – und liefern es zu Ihnen, in Ihre Werkstatt oder zur Zulassungsstelle. Deutschlandweit und europaweit. Mehr zum Ablauf lesen Sie auf unserer Seite Fahrzeugüberführung.
Was kostet der Transport ohne Zulassung?
Es gelten unsere normalen Überführungspreise: 2,00 € pro Kilometer bis 100 km, ab 100 km 1,80 €, ab 300 km 1,60 € – ohne Zuschlag für fehlende Zulassung. Ein Autokauf 250 km entfernt kostet damit rund 450 € Transport. Rechnen Sie Ihre Strecke im Überführungskosten-Rechner – und vergleichen Sie ehrlich mit Kurzzeitkennzeichen (Gebühren + Versicherung + Anreise + Zeit): Oft liegt der Unterschied kleiner, als man denkt.
Häufige Fragen
Darf ich mit dem alten Kennzeichen des Verkäufers fahren?
Nur solange das Fahrzeug noch auf den Verkäufer zugelassen und versichert ist – mit dessen ausdrücklicher Erlaubnis und am besten schriftlich. Nach der Abmeldung geht gar nichts mehr auf eigener Achse.
Das Auto hat keinen TÜV mehr – bekomme ich ein Kurzzeitkennzeichen?
Nur eingeschränkt: In der Regel sind dann lediglich Fahrten zur HU-Prüfstelle oder Werkstatt im Umkreis erlaubt. Für die eigentliche Überführung nach Hause ist der Plateau-Transport der saubere Weg.
Ist das Fahrzeug beim Transport versichert?
Ja, während des gesamten Transports auf unserem Plateaufahrzeug ist Ihr Fahrzeug über uns versichert – inklusive Verladung.
Holt ihr auch nicht fahrbereite oder Unfallfahrzeuge ab?
Ja. Mit Seilwinde und Rangierhilfen verladen wir auch Fahrzeuge, die sich nicht mehr aus eigener Kraft bewegen.
Fahrzeug ohne Zulassung zu überführen?
Auf dem Plateaufahrzeug braucht Ihr Auto weder Kennzeichen noch TÜV – wir holen es ab, deutschlandweit und europaweit.
0163 449 99 94 – 24h erreichbarWhatsAppHinweis: Regelungen zu Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen können sich ändern und im Detail je nach Zulassungsstelle abweichen – verbindliche Auskünfte gibt Ihre Zulassungsbehörde.